EEG-Novelle 2017 – PV-Einspeisevergütung

EEG-Novelle 2017 – PV-Einspeisevergütung

(Dieser Beitrag wurde am 17.11.2016 von aho überarbeitet.)

Die EEG-Novelle 2017 (frühere Bezeichnung: EEG-Novelle 2016) wurde am 8. Juli 2016 im Bundestag beschlossen. Der Bundesrat hat das Gesetz durchgewunken, so dass dieses zum 1. Januar 2017 in Kraft treten kann.

NEU: Noch vor Inkrafttreten des Gesetzes wird das Gesetz voraussichtlich zum Jahresende 2016 mit einem ersten Änderungsgesetz überarbeitet. Dabei werden u. a. einige Schlampigkeiten des Gesetzgebers korrigiert.

Zum Gesetz selber wurde bereits alles gesagt, es ist insgesamt Schrott. Ich verweise hierzu auf die Stellungnahme von Prof. Volker Quaschning. Die Novellen in 2012 und 2014 haben in der deutschen PV-Branche zum Verlust von rund 90.000 Arbeitsplätzen geführt (Danke an Wirtschaftsminister Gabriel (SPD) und Vorgänger (FDP bzw. CDU)!). Der Zubau von PV-Anlage in Deutschland ist um rund 90% eingebrochen. Die Klimaziele von Paris sind so nicht erreichbar.

Die EEG-Novelle 2017 wird vor allem die Windkraft-Branche empfindlich treffen und auch dort zum Verlust von tausenden Arbeitsplätzen führen. Der Zubau Erneuerbarer Energien wird voraussichtlich mit der Novelle 2017 weiter stark abgebremst. Die nachfolgend beschriebene Verbesserung der Bedingungen für kleine PV-Anlagen kann diesen gravierenden Schaden nicht gut machen.

SDR_PV-Zubau-D_160715_TarifAufgrund des schwachen PV-Zubaus der letzten Monate und Jahre steigt die EEG-Vergütung im nächsten Jahr schrittweise wieder an (sog. „atmender Deckel“). Die EEG-Novelle 2017 versucht hier nachzusteuern und erhöht den Vergütungsanstieg bei zu geringem Zubau. Dieser Anstieg der EEG-Vergütung korrigiert die übermäßig starke Absenkung der EEG-Vergütung durch die EEG-Novellen 2012 und 2014. Diese hatten bei der PV zu einem Fadenriss geführt und ca. 90.000 Arbeitsplätze der Zukunftsbranche vernichtet und große Teile der deutschen Solarindustrie „platt gemacht“. Dies war eine Vernichtung von volkswirtschaftlichen Werten ohne gleichen. Die Einspeisevergütung für PV-Dachanlagen steigt bis Juli 2017 wieder auf Beträge, wie sie zuletzt im März 2014 gezahlt wurden. [Anmerkung: Allein hieran erkennt man, dass die Politik uns drei verlorene Jahre beschert hat!]

Leider konnte sich die Politik nicht dazu durchringen, „klar Schiff zu machen“ und die Vergütung zum nächstmöglichen Zeitpunkt (also zum 1.1.2017) wieder entsprechend zu korrigieren. Daher wird die Anhebung der Einspeisevergütung nur in Trippelschritten erfolgen, was den Markt möglicherweise weiter schädigt. Infolge der zu erwartenden „Trippelschritte“ wird der Zeitpunkt der Inbetriebnahme für PV-Anlagen mit geringem Eigenverbrauch bzw. hoher Überschusseinspeisung für die Wirtschaftlichkeit relevant.

Termine Anhebung Einspeisevergütung
(NICHT MEHR IN DIESER FORM GÜLTIG!)

  • 1. Oktober 2016: voraussichtlich wird der Zubau im Zeitraum von September 2015 bis August 2016 unter 1.000 MWp liegen. Somit wird der (ohnehin zu niedrige) Zielkorridor von 2.400 – 2.600 MWp um mehr als 1.400 MWp unterschritten. Dies führt nach EEG 2014 zu einer einmaligen Anhebung der Vergütung um 1,5%.
  • 1. Januar 2017: Inkrafttreten des neuen EEG 2017 mit neu definierten Vergütungssätzen. Diese liegen um ca. 1,6% bei kleinen Anlagen bis 3% bei großen Anlagen höher, als die bisherigen Einspeisetarife. Arbeitsausgabe für das EEG 2017 bei der Clearingstelle EEG (existiert derzeit noch nicht), aktuell verfügbar sind nur die Originaltexte des Bundestags (Entwurf + Änderungsanträge, siehe hier), Vergleich (Synopse) EEG 2014 und EEG 2017 siehe Stiftung Umweltenergierecht, Würzburg. Seite 100 ff
  • 1. April 2017: der Bruttozubau der Monate September 2016 bis Februar 2017 wird voraussichtlich um über 1.200 MWp unter dem Zielwert von 2.500 MWp liegen. Somit erfolgt eine einmalige Anhebung um 3,0%.
  • 1. Juli 2017: in diesem Monat wird es stark darauf ankommen, wie stark sich die Vergütungsanhebungen der Vorquartale auf den Zubau bereits ausgewirkt haben. Ich vermute, dass der hochgerechnete Zielwert von 2.500 MWp in den Monaten Dezember 2016 bis Mai 2017 mindestens um 800 MWp unterschritten wird und somit eine weitere Vergütungsanhebung um 1,5% erfolgend wird. Es ist also damit zu rechnen, dass im Laufe des nächsten Jahres die Vergütung für kleine PV-Dachanlagen um ca. 8% steigen wird.

Die nachfolgende Grafik zeigt die Ertragsentwicklung in Abhängigkeit vom Inbetriebnahmemonat. Als pdf ist eine Tabelle für die prognostizierten Einspeisetarife verfügbar:

sdr_bester-zeitpunkt-eeg-jahr_161117ahoAktueller Stand der Grafik: 17. November 2017.

SDR_Bester-Zeitpunkt-EEG-Jahr_160711 (NICHT MEHR GÜLTIG)

SDR_PV-Zubau-D_160707aho_Zubau&Tarif (NICHT MEHR GÜLTIG)

 sdr_pv-zubau-d_161117aho_zubautarif (Stand: 17.11.2016)

HINWEIS: Prognosewerte für die Zukunft werden vom Autor als wahrscheinlich erachtet, können sich aber in der Realität jederzeit anders als erwartet darstellen.

 Was tun?

Allen PV-Interessenten ist dringend zu empfehlen, relativ rasch zu handeln und eine geplante PV-Anlage frühzeitig zu beauftragen. Aufgrund der Marktbereinigung der letzten Jahre gibt es deutlich weniger leistungsfähige Solarfachbetriebe als früher, so dass im 1. Halbjahr 2017 mit erheblichen Wartezeiten für den Bau von PV-Anlagen zu rechnen ist. Dies kann dann ggf. den guten Ertrag der Sommermonate 2017 kosten. Lieber jetzt zeitig bestellen und bauen, jedoch mit der Fertigstellung der PV-Anlage bis Januar 2017 (oder ggf. April 2017) warten! Z. B. kann der Wechselrichter erst zum geplanten Fertigstellungstermin montiert werden, auch wenn die Module schon viel früher auf’s Dach montiert worden sind. Lt. EEG sind für die Betriebsbereitschaft der Anlage sowohl fest installierte Module als auch fest installierte Wechselrichter erforderlich.

ACHTUNG: Die vorgenannten Überlegungen gelten NUR für PV-Anlagen mit geringer Eigenverbrauchsquote! PV-Anlagen mit hoher Eigenverbrauchsquote sind finanziell attraktiver, wenn diese SOFORT (oder ggf. zum 1. Oktober 2016) in Betrieb genommen werden, da bei diesen Anlagen in der Regel der Ertragsausfall durch verspäteten Eigenverbrauch gegenüber der höheren Einspeisevergütung für den geringen Anteil an Überschussstrom dominiert.

ACHTUNG: Durch die steigende EEG-Vergütung machen PV-Anlagen zukünftig auch durch Überschusseinspeisung wieder gewerblichen Gewinn. Somit wird „Liebhaberei“ („PV ohne Finanzamt“) wieder weniger stark anwendbar sein.

Abschließende Bemerkung

Unsere (Plan-)Wirtschaftspolitiker haben versucht, den Regelungsmechanismus so nachzubessern, dass die (falsche, weil zu niedrige) Zielgröße schneller erreicht wird. Jeder, der sich mit Regelungstechnik auskennt weiß, wie schwierig „Regler“ (PID, etc.) einzustellen sind, so dass das Ziel möglichst schnell und ohne „Schwingen“ erreicht wird. Es bleibt also abzuwarten, ob das System jetzt zum Schwingen anfängt und die Einspeisevergütung nach einem Überschießen nach oben dann wieder ganz schnell nach unten einbricht…

Planbarkeit sieht anders aus!

Ich lebe für das Paradies auf Erden.

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