Prognose des Jahresmarktwerts Solar
Auf der Internetseite netztransparenz.de veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber regelmäßig die Monats- und Jahresmarktwerte des Spotmarktpreises an der Strombörse, sowie für Strom aus Windkraft an Land und auf See, sowie für Solarstrom.
Sogenannte „Ü20-Anlagen“, bzw. „ausgeförderte Anlagen“ erhalten nach dem Zeitraum der erhöhten Einspeisevergütung nach EEG den Jahresmarktwerte (JW) gemäß Anlage 1 (zu § 23b) zum EEG. Davon abzuziehen sind seit 2022 die von den Übertragungsnetzbetreibern nach gesetzlichen Vorgaben angesetzten Kosten für die Vermarktung (§ 53 Abs. 2 EEG). Der Abzugsbetrag für ausgeförderte Anlagen für das Jahr 2024 beträgt erstmals 1,808 Ct/kWh (Quelle: Netztransparenz, https://www.netztransparenz.de/de-de/Erneuerbare-Energien-und-Umlagen/EEG/EEG-Abrechnungen/Ausgef%C3%B6rderte-Anlagen/Abzugsbetrag-2024).
Für die Berechnung der Wirtschaftlichkeit des Weiterbetriebs von Ü20-Anlagen ist die Prognose der Entwicklung des Jahresmarktwerts Solar für die kommenden Jahre von entscheidender Bedeutung. Die Frage ist: wie hoch ist der Jahresmarktwert? Steigt dieser zukünftig, oder fällt er?
Im Jahr 2023 wurde für eingespeisten Solarstrom aus Ü20-Anlagen noch 7,20 Ct/kWh gezahlt – der Abzugsbetrag für die Vermarktungskosten war da noch mit 0,00 Ct/kWh festgelegt.
Im Jahr 2024 liegt der JW Solar nach aktueller Hochrechnung bei ca. 4,4 Ct/kWh abzüglich 1,808 Ct/kWh, ergo bei nur noch ca. 2,6 Ct/kWh (siehe Beitrag zum Marktwert Solar https://solardoktor.de/marktwert-solar-einfuehrung/ und monatliche Updates). Im Vergleich zum Vorjahr geht der finanzielle Ertrag um fast 2/3 zurück!
PV-Anlagen haben (in Süddeutschland) einen typischen spezifischen Jahresertrag von rund 1.000 kWh/kWp, so dass 2024 mit einem spezifischen Finanzertrag von rund 26 € je kWp zu rechnen ist. Für PV-Anlagen, die keinen Eigenverbrauch realisieren können, wird dieser Betrag in der Regel nicht für die Deckung der Betriebskosten ausreichen. Schon kleine Aufwendungen für Wartung und Betrieb können aus den Einnahmen nicht mehr gezahlt werden, der E-Check-PV, eine Wechselrichterreparatur, etc. sind davon nicht finanzierbar. Und auch der Rückbau einer PV-Anlage, der grob mit ca. 200 €/kWp angesetzt werden kann, ist alleine durch die Ü20-Vergütung kaum bezahlbar.
Die Analyse der Entwicklung des Marktwerts Solar zeigt in der Auswertung der relativen Darstellung, dass der relative Marktwert bezogen auf den Spotmarktpreis jährlich um ca. -4,5 Prozentpunkte sinkt. Klar: Solarstrom steht fast immer gleichzeitig (tagsüber und im Sommer) zur Verfügung, und drückt so die Börsenpreise immer dann, wenn die Sonne scheint. Auch der Spotmarktpreis als Bezugswert sinkt, da ja Sonne (und Wind!) mittlerweile mehr als 50% der Stromerzeugung ausmachen und zukünftig immer weitere Anteile der Stromerzeugung übernehmen. Sofern also nicht externe Ereignisse (wie z. B. hochschnellende fossile Energiepreise, z. B. in Folge kriegerischer Auseinandersetzungen) die Spotmarktpreise in die Höhe treiben, ist absehbar, dass die Spotmarktpreise weiter fallen werden. Bei Annahme eines Preisverfalls von -10% p. a. der Spotmarktpreise würde der Jahresmarktwert Solar also um insgesamt ca. -14% pro Jahr sinken. Die Erträge von Ü20-Anlagen aus Netzeinspeisung werden also vorhersehbar weiter sinken und reichen dann umso weniger für den Weiterbetrieb der Anlagen.
Was? | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 |
---|---|---|---|---|---|
JW Solar | 4,4 | 3,8 | 3,2 | 2,8 | 2,4 |
Vermarktung | 1,8 | 1,8 (?) | 1,8 (?) | 1,8 (?) | 1,8 (?) |
Vergütung ges. | 2,6 | 2,0 | 1,4 | 1,0 | 0,6 |
Die Frage ist also, wie eine Lösung gefunden werden kann, um die PV-Anlagen weiter betreiben zu können? Sofern es keine Möglichkeit für hinreichend hohen Eigenverbrauch gibt, bleibt die Möglichkeit, neue Module installieren, quasi das Modulfeld zu tauschen! Auch wenn die über 20 Jahre alten Module in der Regel noch gute Solarerträge erzielen würden, reichen die finanziellen Erträge für deren Weiterbetrieb nicht aus. Neue Anlagen erhalten jedoch eine Vergütung nach dem aktuellen Stand des EEG, derzeit also etwa 12 Ct/kWh bei Volleinspeisung (bzw. ca. 8 Ct/kWh bei Überschusseinspeisung). Ein Umbau ist also lohnenswert, insbesondere wenn die Unterkonstruktion, Verkabelung und ggf. auch die Wechselrichter weiter genutzt werden können.
Beim Umbau ist darauf zu achten, dass die Modulformate sich im Laufe der Zeit geändert haben. Mit den neuen Modulen wird fast die doppelte Anlagenleistung erreicht, der Netzverknüpfungspunkt muss also eine höhere PV-Leistung aufnehmen können, oder aber die Anlage wird auf ein zulässiges Maß gedrosselt.
In jedem Fall wäre es schade, gute PV-Standorte nicht weiter betreiben zu können! In aller Regel lassen sich Lösungen finden!
Gerne unterstütze ich bei der Suche nach kreativen Lösungen für den Weiterbetrieb von PV-Anlagen durch Repowering, oder Sektorenkopplung, z. B. der Warmwasserbereitung mit PV-Strom aus Ü20-Anlagen.
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