Eigenverbrauchsanteil und Autarkiegrad
Eine Erläuterung der Begriffe habe ich auf der Seite TOP50 Solar Experts auf die Frage „Was ist der Autonomiegrad einer Solaranlage“ geschrieben.
„bilanzielle Autarkie“ gibt üblicherweise an, wieviel des Jahresstromverbrauchs mit PV-Strom im Mittel gedeckt werden kann. Beispiel: ein Haushalt verbraucht jährlich 5000 kWh Strom. Auf dem Dach ist eine PV-Anlage mit 5 kWp, die (mit einem spezifischen Jahresertrag von 1000 kWh/kWp) 5000 kWh im Jahr erzeugt. Der PV-Betreiber erzeugt also im Jahr genausoviel PV-Strom wie er erzeugt, er hat also einen „bilanziellen Autarkiegrad“ von 100%.
Als „zeitgleichen Autarkiegrad“ einer PV-Anlage bezeichnet man den Anteil des verbrauchten Stroms, der zeitgleich aus PV-Strom gedeckt wird.
Der Anteil des PV-Stroms, der zeitgleich verbraucht wird ist die sogenannte PV-Eigenverbrauchsquote.
In o. g. Artikel sind eine Grafik zur Abschätzung des Eigenverbrauchsanteils, sowie Berechnungsbeispiele vorhanden.
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