PV-Zubau (Update 2017-Februar)

Laut Bundesnetzagentur sind im Januar 2017 rund 117 MWp an PV-Leistung neu gemeldet worden. Davon waren ca. 60 MWp aus PV-Anlagen, die noch im Dezember ans Netz gegangen waren.

Derzeit ist der Vergütungstarif konstant, d. h. kleine PV-Anlagen bis 10 kWp erhalten weiterhin 12,30 Ct/kWh an Einspeisevergütung. Spannend wird es aber nun, wie bzw. ob sich die Vergütung im Mai ändern wird. Das hängt konkret von den Zubaumeldungen in diesem März ab! Bei meiner Hochrechnung kommen wir sehr nahe an einen hochgerechneten Zubau von 2.100 MWp heran: bleibt der Zubau darunter, so bleibt die Vergütung für Mai – Juli 2017 konstant, ist der hochgerechnete Zubau aber über 2.100 MWp, so sinkt die Vergütung in den Monaten Mai bis Juli jeweils um -0,25%.

Man könnte hoffen, dass viele derjenigen, die ihre Anlage erst Ende März ans Netz bringen, diese erst Anfang April bei der Bundesnetzagentur melden: dann steigt die Chance, dass die Einspeisevergütung in den Folgemonaten konstant bleibt. Für die Anlagenbetreiber, die Ende März ans Netz gehen, ist eine Meldung Anfang April unschädlich.

Für die Einspeisevergütung ab August kann derzeit noch keine zuverlässige Prognose abgegeben werden. Generell muss allen PV-Interessenten geraten werden, den Bau ihrer PV-Anlage schnellstmöglich zu beauftragen, da Solarfachbetriebe auch zunehmend längere Wartezeiten haben.

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Ich lebe für das Paradies auf Erden.

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